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Justiz und Recht

Israels Oberstes Gericht bestätigt Wohnungsabriss nach gescheitertem Raketenangriff auf Modi'in Illit

Von Die Redaktion von The Israel DeskErschienen:

Oberstes Gericht, Jerusalem
Oberstes Gericht, Jerusalem Bilder

Israels Oberstes Gericht hat als Hoher Gerichtshof die Verfügung zum Abriss der Wohnung von Abdullah Mahmoud Saud al-Khatib in Kafr Nima bestätigt. Ihm wird die Organisation eines versuchten Raketenangriffs auf Modi'in Illit vorgeworfen. Yael Willner, Yechiel Kasher und Ruth Ronnen wiesen am 29. Oktober den Antrag seiner Frau und ihrer zwei Kinder einstimmig zurück. Der gescheiterte Abschuss hatte weder Tote noch Verletzte verursacht.

Gegenstand war die Abrissverfügung

Im Verfahren HCJ 33193-09-26 wandten sich Israa Abu Aadi und ihre Kinder gegen den zuständigen Militärkommandeur und den Verteidigungsminister. Angegriffen wurde eine Beschlagnahme- und Abrissverfügung nach Vorschrift 119 der Verteidigungsnotstandsregeln von 1945. Das Gericht prüfte diese Verwaltungsmaßnahme vor dem Hintergrund der Anschuldigungen gegen Khatib.

Das Gebäude gehört dem Vater der Ehefrau; andere Angehörige bewohnen eigene Einheiten. Die endgültige Verfügung umfasst nur die Wohnung, in der Khatib mit seiner unmittelbaren Familie lebte. Der übrige Bau einschließlich einer leeren Nachbarwohnung bleibt ausgenommen. Diese Begrenzung floss in die Verhältnismäßigkeitsprüfung ein.

Der Angriff war bereits in der Ausführung

Nach der im Urteil wiedergegebenen Anklage organisierte Khatib eine Zelle, baute Raketen und Abschussvorrichtungen und führte Tests für wiederholte Angriffe durch. Am 17. September 2025 stellten zwei Mitglieder unter seiner Leitung zwei Raketen nahe Modi'in Illit auf und führten die für den Abschuss auf die Stadt notwendigen Schritte aus.

Eine Rakete fiel um und beschädigte den Mechanismus der anderen, sodass keine in Richtung Stadt startete. Willner widersprach der Darstellung der Familie, es habe sich nur um einen nicht verwirklichten Plan gehandelt. Ausrüstung, Tests und Handlungen am Abschussort zeigten für sie eine weit über allgemeine Absicht hinausgehende Operation.

Warum fehlende Opfer die Entscheidung nicht bestimmten

Willner räumte ein, dass Abrissverfügungen üblicherweise Angriffe mit Toten oder Schwerverletzten betreffen. Sie hielt die Anwendung von Vorschrift 119 dennoch bei außergewöhnlich schweren Versuchen für möglich. Als Vergleich nannte sie einen versuchten Anschlag auf einen Bus mit potenziell vielen Opfern, bei dem niemand verletzt wurde.

Das Gericht gewichtete die möglichen Folgen des Raketenangriffs und die Absicht weiterer Abschüsse. Art und Gefahr der Handlungen blieben erheblich, obwohl ein technischer Fehler den beabsichtigten Ausgang verhinderte. Die Verfügung blieb auf Grundlage der konkreten Umstände bestehen.

Die Familie verwies auf unbeteiligte Angehörige

Die Antragsteller argumentierten, der Abriss treffe Familienmitglieder, die weder beteiligt gewesen seien noch von den Vorwürfen zugrunde liegenden Handlungen gewusst hätten. Sie bestritten Rechtmäßigkeit und Abschreckungswirkung und schlugen die Versiegelung eines Zimmers vor. Willner verwies zur Zurückweisung der allgemeinen Einwände auf bestehende Rechtsprechung und erkannte die schweren Folgen für die Kinder an.

Ronnen stimmte dem Ergebnis zu, äußerte aber Zweifel am Abschreckungsargument. Von Angehörigen könne keine Verhinderung unbekannter Handlungen erwartet werden. Sie fragte zudem, ob Schäden für Unbeteiligte deren Anreiz schwächen könnten, Angriffe zu verhindern, wenn das eigene Verhalten das Schicksal der Wohnung offenbar nicht beeinflusse.

Die engere Verfügung war bedeutsam

Ronnen stützte sich letztlich auf die außergewöhnliche Schwere der vorgeworfenen Taten, Khatibs eindeutige Wohnverbindung und die Begrenzung auf seine Einheit. Die gemeinsame Entscheidung beruhte damit auf teilweise unterschiedlichen Akzenten bei der Bewertung familiärer Folgen.

Ursprünglich hatte das Militär das gesamte Erdgeschoss einbezogen. Nach dem Einwand der Familie wurde die leere Nachbarwohnung herausgenommen. Das Urteil beschreibt technische Vorkehrungen gegen Schäden an weiteren Gebäudeteilen und benachbartem Eigentum. Diese Schritte verengten die Maßnahme vor der gerichtlichen Entscheidung.

Die Erklärung für die Verzögerung wurde akzeptiert

Die Familie beanstandete auch die rund elf Monate zwischen Angriffsversuch und Abrissankündigung. Der Zeitablauf schwäche die behauptete Abschreckung. Der Staat verwies auf Kriegsanforderungen und notwendige Einzelgenehmigungen von Premier- und Verteidigungsminister, weil der Angriff keine Opfer gefordert hatte.

Das Gericht akzeptierte diese Erklärung. Die Jerusalem Post berichtete am 1. November außerdem über staatliche Angaben, der Nationale Sicherheitsrat arbeite an einer umfassenderen Politik für Fälle ohne Opfer. Im konkreten Verfahren bleibt das Ergebnis klar: Der Antrag wurde abgewiesen, die Verfügung für Khatibs Wohnung bleibt wirksam.

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